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OLG Köln, Beschluss
vom 09.01.2009, Az.: 6 W 3/09 – Red. Leitsätze: (1) Die Antragstellerin begründet den Verdacht der urheberrechtswidrigen Nutzung ihrer
eigenen Software durch die Antragsgegnerin in erster Linie damit, dass deren Webseite wegen ihres im Wesentlichen gleichen Designs eine
unberechtigte Kopie ihrer eigenen Webseite nach dem Stand von Ende 2005 bis 2006 sei. (2) Eine beson… mehr
